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Qualitätsorientierte zusätzliche individuelle Leistungen in der Schwangerschaft
Wie Sie bereits auf der Seite SCHWANGERSCHAFT erfahren haben, werden nach den gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen der
Schwangerschaftsbetreuung durch den Frauenarzt zahlreiche Routineuntersuchungen vorgenommen. Darüber hinaus besteht jedoch die Möglichkeit, zusätzliche Untersuchungen auf Wunsch durchführen zu lassen, um das
individuelle Risiko abzugrenzen oder zu verringern. Diese Untersuchungen sind zwar sinnvoll, jedoch nicht Bestandteil der gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge und unterliegen somit nicht den Leistungen der
Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Zahlreiche qualitätsorientierten Ärzte bieten diese Untersuchungen im Rahmen individueller Programme an. In der nachfolgenden Abhandlung werden Ihnen Krankheiten
vorgestellt, welche schwangerschaftsrelevant sind. (Keine Gewähr auf Vollständigkeit!)
1. Ringelröteln - Virusinfektion (Parovirus B19) D
iese Viruserkrankung ist nicht mit der Röteln - Virusinfektion zu verwechseln! Hauptansteckungsquelle für Ringelröteln sind Kleinkinder. 60% der Frauen im gebärfähigen Alter besitzen einen Schutz. Je mehr Kinder
eine Frau hat, oder je mehr die Frau z.B. beruflich mit Kindern zu tun hat (z.B. Lehrerinnen, Erzieherinnen....), desto höher ist das Risiko einer Infektion mit Parovirus B19. Mütterliche Infektionen verlaufen
bei ca. 63% ohne typische Symptome. Die Komplikationen für das werdende Kind, wie Hydrops (krankhafte Flüssigkeitsansammlung in Körperhöhlen), oder gar Todgeburt, treten vor allem bei mütterlichen Infektionen
zwischen der 16. und 25. Schwangerschaftswoche auf. Durch eine Blutuntersuchung kann festgestellt werden, ob die Patientin diese Erkrankung bereits einmal in ihrem Leben hatte und hierdurch eine Immunität
besteht. Durch eine Kontrolluntersuchung während der Schwangerschaft kann geprüft werden, ob die Schwangere zwischenzeitig eine Infektion erlitten hat.
2. Toxoplasmose - Infektion Diese Infektion ist gefährlich bei mütterlicher Erstinfektion kurz vor oder in der Schwangerschaft. Mögliche Folgen für das Kind sind unter anderem
Blindheit, Wasserkopf, Verkalkungen im Gehirn mit möglichen Krampfanfällen etc., ja sogar Todgeburten sind beschrieben. Die Infektion erfolgt insbesondere über Katzen- und Katzenkot-Kontakt, Tierkontakt,
Rohmilchprodukte und rohes Fleisch. Der hier mögliche Bluttest sollte zu Beginn der Schwangerschaft, sowie bei fehlendem Nachweis einer Vorerkrankung, nochmals in der 22. und 32. Schwangerschaftswoche
durchgeführt werden. Diese Untersuchungen sind sehr sinnvoll, da eine gut verträglich antibiotische Behandlung möglich ist und somit die Gefahr für das ungeborene Kind erheblich herabgesetzt werden kann.
3.Cytomegalie-Virus-Infektion (MV) in der Schwangerschaft
Die Zytomegalie gehört zu den häufigsten Virusinfektionen, die Kinder während der Entwicklung im Mutterleib schädigen können. Schätzungen zufolge sind weltweit zwischen 0,2 bis 2,4 Prozent aller
Neugeborenen mit Cytomegalie-Virus (CMV) infiziert.
Die Hälfte aller Schwangeren hatte in ihrem Leben noch keinen Kontakt mit CMV gehabt. Mindestens ein Prozent dieser Frauen steckt sich jedoch während der Schwangerschaft damit an, also etwa 3.400
Frauen. Das Risiko, dass auch das Kind infiziert wird, beträgt über 40 Prozent. Folgen einer Infektion bei ungeborenen Kindern können Wachstumsverzögerungen, Gehirnentzündungen, Leber- und Milzvergrößerung,
Schwerhörigkeit oder Augenschäden sein. Jedes Jahr sterben einige Kinder an den Folgen einer Erstinfektion der Mutter während der Schwangerschaft.
Mit einer Blutuntersuchung kann getestet werden, ob eine Frau bereits Antikörper gegen das Zytomegalie-Virus hat oder nicht.
Stellt sich bei der vorsorglichen Blutuntersuchung heraus, dass die Frau noch nicht mit CMV infiziert ist, sollte der Test wiederholt werden. Das Virus wird mit dem Urin und Speichel
ausgeschieden, ohne dass Krankheitszeichen sichtbar wären.
4. Schilddrüsen Basisdiagnostik Zum
Ausschluß einer Schilddrüsenstörung, welche beim Kind eine geistige und körperliche Fehlentwicklung verursachen kann, wird ein TSH-Wert im Blut bestimmt. Bei einer Schilddrüsenstörung kann eine Therapie die Risiken
für das ungeborene Kind verringern.
5a. Untersuchung auf Missbildungen (z.B. Mongolismus, Trisomie 18 und 13) mit Hilfe der Nackentransparenzmessung (NT), des Nasenbeins und spezieller Blutwerte (FMF Zertifiziert):
Einige Störungen in der Erbanlage, sogenannte Chromosomenstörungen, können mit dieser speziellen Untersuchungstechnik relativ sicher bereits in der 12. bis 14. Schwangerschaftswoche
festgestellt werden. Mit Hilfe einer speziellen Ultraschalluntersuchung und der Zuhilfenahme mehrerer Blutwerte wird das individuelle Missbildungsrisiko berechnet. Bei auffälligen Werten kann eine weiterführende
Missbildungsdiagnostik (Amniocentese / Fruchtwasseruntersuchung) angeschlossen werden. Die NT-Messung sollte nach den standardisierten Methoden der `Fetal medicine Foundation FMF´ durchgeführt werden. Achten Sie darauf, dass Ihr Untersucher durch die FMF Deutschland zertifiziert ist!
5b. Untersuchung auf Missbildungen (z.B. Mongolismus) und Fehlbildungen des Nervensystems (Neuralrohrstörungen) mit dem Quadruble-Test
Einige Störungen in der Erbanlage, sogenannte Chromosomenstörungen, sowie der sogenannte `offene Rücken´ können mit dieser Blutuntersuchung erkannt werden. Der Test wird in der Regel in
der 15. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Insbesondere ältere Schwangere profitieren von dieser Untersuchung. Nach heutiger Meinung erlaubt es der Test, die Anzahl von Fruchtwasseruntersuchungen zu vermindern. Bei
etwa 70 % der Schwangeren kann der Test ein Down-Syndrom (Mongolismus) mit hoher Sicherheit ausschließen. Damit kann das Risiko für diese Erkrankung besser abgeschätzt werden. Die Aussagekraft des Tests hängt unter
anderem vom Alter der Mutter ab. Zu beachten ist, dass auch einige Schwangere `falsch positiv´ getestet werden, dass also trotz auffälligem Test keine Erkrankung des Kindes besteht. Dennoch ist der Test als sehr
sinnvolles Screening auf Fehlbildungen zu betrachten. Nach Einführung der NT-Messung verliert dieser Test zunehmend an Bedeutung. Die NT-Messung ist diesem reinen Labortest vorzuziehen.
6. Baby Fernsehen (jederzeit in der Schwangerschaft) Viele Paare haben den Wunsch, durch
zusätzliche Ultrachall-Untersuchungen die Entwicklung ihres Kindes optisch mitverfolgen zu können. Dies sind Wunschuntersuchungen, welche über die gesetzlich vorgesehenen 3 Ultraschalluntersuchungen hinausgehen. Ihr
Frauenarzt ist gerne bereit, auf individuelle Wünsche bei speziell vereinbarten Terminen einzugehen. Nutzen sie die einmalige Chance, die Entwicklung Ihres Kindes bereits vor der Geburt mitzuerleben - Momente,
welche unwiederbringbar sind.
7. 3D/4D Live-Ultraschalluntersuchung Unser High End Ultraschallsystem ermöglicht die
dreidimensionale Darstellung Ihres ungeborenen Kindes und phantastische, unwiederbringliche Einblicke in seinen Lebensraum. Zu verschiedenen Zeitpunkten lassen sich imposante Filmclips erstellen die eine einmalige
individuelle Erinnerung an die eigene Schwangerschaft darstellen. Bei guten Bedingungen werden Bewegungsabläufe (auch als 4. Dimension bezeichnet - 3D/4D Ultraschall) und 3-dimensionale Schnittbilder erstellt und
auf CD gebrannt, welche zu Hause auf dem PC oder CD Player wiedergegeben werden können. 3D/4D-Ultraschall. Schon in der
Frühschwangerschaft 21 SSW lassen sich Bewegungsabläufe und das Kind noch als Ganzes darstellen. Später, ab der 26 SSW ergeben sich imposante Schnittbilder.
8. Ultraschalluntersuchung in der 27. Schwangerschaftswoche Durch Vermessen des Kind können
Hinweise auf ein verzögertes Wachstum und eine Mangelversorgung erhalten werden (Ausschluss frühe fetale Retardierung). Messungen der Strömungsverhältnisse im fetalen Gefäßsystem geben Hinweise auf die
Durchblutungsverhältnisse und Sauerstoffversorgung des Feten. Außerdem kann nochmals nach Anhaltspunkten für mögliche Erkrankungen des Kindes gesucht werden.
9. Zuckererkrankung in der Schwangerschaft Eine Zuckererkrankung kann erstmalig in der
Schwangerschaft auftreten und nach der Entbindung wieder vollständig verschwinden. Hierbei spricht man vom `Gestations - Diabetes´. 20% dieser Erkrankungen werden durch die Routineuntersuchungen (Urin) nicht
erkannt. Folgen können sein: Ein zu großes Kind, ein zu großes Herz beim Kind, eine erhöhte Rate von Missbildungen, häufiges Auftreten eines intrauterinen Fruchttodes (Absterben des Kindes im Mutterleib).
Ein Zuckerbelastungstest in der ca. 26. Schwangerschaftswoche kann hier die Gefahr einer Erkrankung aufdecken. Darüber hinaus wird empfohlen bei einem BMI (Bodymass Index)
über 26 einen Glucosebelastungstest bereits vor der 12. Schwangerschaftswoche durchführen zu lassen. Es wird empfohlen einen qualitativ hochwertigen OGT durchführen zu lassen und nicht die billige Sparvariante der GKV! Bitte nüchtern (nichts essen oder trinken) in die Praxis kommen. Eine Terminabsprache ist erforderlich. (Hier weitere ausführliche Informationen)
10. Untersuchung der Scheide auf spezielle Bakterien Diese Untersuchung wird meistens zum Ende
der Schwangerschaft durchgeführt. Sie dient der Erfassung von bestimmten Keimen (Streptokokken der Gruppe B), die unter der Geburt zu schweren Infektionen des Kindes führen können (z.B. Lungenentzündung.....).
11. Ultraschall in der 36. Schwangerschaftswoche Zur sicheren Kontrolle der Lage des Kindes (Köpfchen liegt im Becken), zur
Beurteilung des Mutterkuchens und zur Bestimmung des Verhältnisses der Kindsgröße zur Fruchtwassermenge bietet sich eine zusätzliche Ultraschalluntersuchung an. Außerdem kann nochmals nach Anhaltspunkten für
mögliche Erkrankungen des Kindes gesucht werden, die erst nach der 29. bis 32. Schwangerschafstwoche (der letzten gesetzlich vorgesehenen Ultraschalluntersuchung) aufgetreten und bei der Mutter bisher symptomlos
verlaufen sind. Des weiteren wird nochmals das Kind vermessen um hierdurch Hinweise auf ein verzögertes Wachstum zu erhalten (Ausschluß späte fetale Retardierung). Messungen der Strömungsverhältnisse im fetalen
Gefäßsystem geben Hinweise auf die Durchblutungsverhältnisse und Sauerstoffversorgung des Feten.
Die Kosten der Untersuchungen
Sämtliche vorgenannten zusätzlichen Wunschleistungen sind NICHT Bestandteil der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und müssen daher privat berechnet werden. Die Basis der Gebührenberechnung
stellt die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) dar. Gerne informiert sie ihr Frauenarzt über die Kosten der einzelnen Untersuchungen. Teilweise setzen sich diese aus Fremdleistung (z.B. Labor) und ärztliche
Leistungen zusammen.
Preisbeispiele aus der GOÄ: Beratung
1
2.3 E
10.73 Blutentnahme
250
1.8 E
4.20 Abstrichentnahme
298
2.3 E
5.36 Ultraschall
415
2.3 E
40.22 NT-Messung
A1006
E 150.00 zzgl.Laborkosten (40 Euro) 3 D
Ultraschall
E 95.00
Die Blutuntersuchungen (MII und MIII Labor) werden vom Labor direkt in Rechnung gestellt. Die ärztlichen Leistungen werden jeweils zuzüglich berechnet (s.o.) einige
Preisbeispiele: Ringelröteln
IgG
4400
1.15 E 20.11 Varicellen
IgG
4388
1.15 E 16.09 Zytomegalie
IgG
4390
1.15 E 18.50 Toxoplasmose
IgG
4468
1.15 E
23.46 TSH
4068
1.15 E 16.76 PAAP, freies
ß-HCG
E
40.00 HbA1c
3561
1.15 E 13.41
(Preise und Richtigkeit der GOÄ-Ziffern ohne Gewähr)
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