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Dank moderner Ultraschallgeräte mit immer besserer Auflösung läßt
sich der Verlauf einer Schwangerschaft immer früher auch optisch darstellen. Feinste Strukturen können dargestellt werden. Dennoch darf die Leistungsfähigkeit der Ultraschalluntersuchung auch nicht überschätzt
werden. Nur sehr wenige krankhafte Veränderungen können eindeutig in der Routineuntersuchung erkannt werden. Mit der Vaginalsonde werden in der Frühschwangerschaft feiste Strukturen sichtbar. In der
fortgeschrittenen Schwangerschaft wird von der Bauchdecke aus die Untersuchung durchgeführt. Ziel der 3 Routineuntersuchungen zwischen der 9. - 12. SSW, 19. - 22. SSW und 29. - 32. SSW, wie sie
durch das Mutterschutzgesetz vorgeschrieben sind, ist es, grobe strukturelle Veränderungen und Entwicklungsstörungen zu entdecken. Bei auffälligen Befunden werden weiterführende Untersuchungen eingeleitet. Eine
Missbildungsdiagnostik ist keine Routineuntersuchung, sondern nur bei medizinischer Indikation zu veranlassen. Zusätzliche Untersuchungen außerhalb des Rahmens des Mutterschutzgesetzes und auch die
Geschlechtsbestimmung sind Wunschleistungen und können als solche im Rahmen des Babyfernsehens erbracht werden. Zum Ausschluß von Wachstumsverzögerungen empfehle ich die Durchführung von jeweils einem
Retardierungs-Ultraschall in der 27. SSW und in der 36 SSW. Dies ist medizinisch sinnvoll und wichtig zur Verlaufskontrolle des kindlichen Wachstums. Sprechen Sie Ihren Frauenarzt hierauf an.
Normale Schwangerschaft
Zwillingsschwangerschaft
Pathologische Schwangerschaft
3D/4D Live - Ultraschall / Dreidimensionaler Ultraschall
N T - MESSUNG / Nackentransparenzmessung
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